Liste der Pflegehilfsmittel:  Unterstützung für die Pflege zu Hause

Liste der Pflegehilfsmittel: Unterstützung für die Pflege zu Hause

Welche Hilfsmittel gibt es und wer übernimmt die Kosten?

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Produkte und technische Lösungen, die den Alltag von pflegebedürftigen Menschen sowie von pflegenden Angehörigen spürbar erleichtern. Ihr Ziel ist es, körperliche Einschränkungen auszugleichen, Beschwerden zu lindern und die Selbstständigkeit der Betroffenen möglichst lange zu erhalten. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, die Pflege sicherer, hygienischer und ergonomischer zu gestalten – Pflegehilfsmittel dienen der Unterstützung für die Pflege zu Hause.

Viele Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse oder Krankenkasse ganz oder teilweise finanziell unterstützt. Dadurch sollen pflegebedürftige Menschen auch im häuslichen Umfeld eine bedarfsgerechte Versorgung erhalten. Für Angehörige bedeuten diese Hilfsmittel eine erhebliche Entlastung, da sie Pflegehandlungen vereinfachen, körperliche Belastungen reduzieren und das Risiko von Verletzungen minimieren.


Welche Pflegehilfsmittel gibt es und wofür werden sie eingesetzt?

Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Begleiter in der häuslichen Pflege. Sie schaffen mehr Sicherheit, fördern die Eigenständigkeit pflegebedürftiger Personen und helfen dabei, den Pflegealltag strukturiert, hygienisch und komfortabel zu organisieren. Je nach Bedarf kommen unterschiedliche Hilfsmittel zum Einsatz, die auf die individuellen Einschränkungen und Pflegesituationen abgestimmt sind.

Wichtige Arten von Pflegehilfsmitteln im Überblick:

Mobilitätshilfen
Mobilitätshilfen unterstützen bei eingeschränkter Beweglichkeit und helfen, Unfälle zu vermeiden. Dazu zählen unter anderem Rollatoren, Pflegebetten, Aufstehhilfen, Rutschbretter oder Transferhilfen. Sie erleichtern Positionswechsel, Transfers vom Bett in den Rollstuhl oder das sichere Gehen im Alltag.


Hygienehilfen
Hygiene spielt in der Pflege eine zentrale Rolle. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Schutzschürzen, Mundschutz oder Bettschutzeinlagen tragen dazu bei, Keime zu reduzieren und sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen vor Infektionen zu schützen.


Hilfsmittel zur Körperpflege
Diese Produkte erleichtern die tägliche Pflege und erhöhen den Komfort für alle Beteiligten. Dazu gehören Duschhocker, Badewannenlifte, Waschschüsseln, Toilettenstühle oder Haltegriffe im Bad. Sie ermöglichen eine sichere und möglichst selbstständige Körperpflege.


Technische Pflegehilfsmittel
Technische Lösungen sorgen für zusätzliche Sicherheit und Unterstützung im Pflegealltag. Beispiele sind Hausnotrufsysteme, elektrisch verstellbare Pflegebetten, Antidekubitusmatratzen zur Vorbeugung von Druckgeschwüren oder spezielle Pflegebadewannen. Sie können sowohl präventiv als auch im akuten Pflegebedarf eingesetzt werden.


Pflegehilfsmittel zum Einmalgebrauch
Verbrauchshilfsmittel werden regelmäßig benötigt und müssen laufend ersetzt werden. Dazu zählen Einmalhandschuhe, Mundschutz, Desinfektionstücher oder saugende Bettschutzeinlagen. Sie sind essenziell für eine hygienische und sichere Pflege zu Hause und werden häufig im Rahmen der monatlichen Pflegehilfsmittelpauschale bezuschusst.


Warum Pflegehilfsmittel so wichtig sind

Pflegehilfsmittel sind weit mehr als nur praktisches Zubehör. Sie bilden die Grundlage für eine würdevolle, sichere und möglichst selbstbestimmte Pflege im eigenen Zuhause. Durch ihren gezielten Einsatz lassen sich körperliche Belastungen reduzieren, Pflegeprozesse vereinfachen und das Risiko von Stürzen, Verletzungen oder Infektionen deutlich senken – zum Vorteil von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen gleichermaßen.

Pflegehilfsmittel online bestellen – ohne Kosten

Pflegehilfsmittel online bestellen – ohne Kosten  

In der Pflege sind Pflegehilfsmittel zum Erhalt der Hygiene essenziell. Mit einem Pflegebad von 1 oder höher können diese Produkte in einem kostenlosen Pflegepaket noch heute bei pflegetipp beantragt werden. Voraussetzungen zur Kostenübernahme:

✓  Pflegegrad von 1 oder höher

✓  Versicherungsdaten liegen vor

✓  Pflege im häuslichen Umfeld

Kostenlose Pflegehilfsmittel wählen: 

▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Desinfektion für Hände & Fläche

▷  Fingerlinge oder Handschuhe 

Was ist der Unterschied zwischen den technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel lassen sich grundsätzlich in zwei zentrale Kategorien einteilen. Beide sind für die häusliche Pflege unverzichtbar, unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrer Funktion, Nutzungsdauer und Finanzierung. Zur Liste der Pflegehilfsmittel gehören:

1. Technische Pflegehilfsmittel

Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel langlebige, teilweise technisch anspruchsvolle Produkte. Sie werden eingesetzt, um die Mobilität zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und sowohl Pflegebedürftige als auch pflegende Angehörige körperlich zu entlasten. Häufig stellt die Pflegekasse diese Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Typische technische Pflegehilfsmittel sind unter anderem:

  • Pflegebetten und Lagerungshilfen
  • Rollstühle, Gehhilfen und Patientenlifter
  • Dusch- und Toilettenstühle
  • Antidekubitusmatratzen zur Vorbeugung von Druckgeschwüren
  • Hausnotrufsysteme für mehr Sicherheit im Alltag


2. Verbrauchspflegehilfsmittel

Verbrauchspflegehilfsmittel sind Produkte, die im Pflegealltag regelmäßig benötigt und nach der Nutzung entsorgt werden. Sie dienen vor allem der Hygiene, dem Infektionsschutz und der sicheren Durchführung pflegerischer Tätigkeiten. Zu den wichtigsten Verbrauchspflegehilfsmitteln zählen:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
  • Mundschutz und Schutzschürzen
  • Saugende Bettschutzeinlagen
  • Fingerlinge


Diese Hilfsmittel sind essenziell für eine hygienische Pflegeumgebung und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegepersonen zuverlässig vor Keimen sowie Infektionen und sind besonders für die häusliche Pflege ein Muss.

Hinweis: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für Verbrauchspflegehilfsmittel bis zu 42 Euro pro Monat (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Viele Anbieter für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch liefern diese Produkte als praktisches Pflegepaket direkt nach Hause – individuell zusammengestellt, regelmäßig geliefert und ohne zusätzlichen Aufwand für die Pflegebedürftigen oder Angehörigen.


Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel und wie funktioniert die Beantragung?

Ein Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5) vor
  • Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt (z. B. zu Hause, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft)


Die Beantragung erfolgt über die zuständige Pflegekasse. Je nach Art des Pflegehilfsmittels gibt es unterschiedliche Wege:

  • Technische Pflegehilfsmittel werden häufig mit einer ärztlichen Verordnung beantragt
  • Verbrauchspflegehilfsmittel können meist direkt über spezialisierte Anbieter bezogen werden, die die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen


Verbrauch von Pflegehilfsmitteln zur Pflegehygiene

Der Einstieg in eine Pflegesituation kommt für viele Angehörige plötzlich. Was gestern noch selbstverständlich war, wird heute zur täglichen Herausforderung. Neben Zeit, Kraft und emotionaler Belastung spielt ein Thema eine größere Rolle, als viele zunächst vermuten: der Verbrauch von Pflegehilfsmitteln. Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen werden auf einmal regelmäßig benötigt – oft täglich, manchmal mehrmals am Tag. Besonders für pflegende Angehörige ist der Verbrauch von Pflegehilfsmitteln oftmals eine finanzielle Herausforderung. Daher gibt es als kostenlose Leistung der Pflegekassen das gratis Pflegepaket. Der Verbrauch von Pflegehilfsmitteln ist kein Nebenthema, sondern ein zentraler Bestandteil einer funktionierenden häuslichen Pflege. 

 

Pflegehilfsmittel-Liste: Welche Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind essenzielle Unterstützungsprodukte in der häuslichen Pflege, die aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen regelmäßig eingesetzt und nach kurzer Nutzung ersetzt werden müssen und dadurch sowohl die Sicherheit der pflegebedürftigen Person als auch den Schutz und die Entlastung pflegender Angehöriger nachhaltig gewährleisten.

Desinfektiosntücher Pflegehilfsmittel

Desinfektionstücher

Desinfektionstücher für Flächen ermöglichen eine schnelle und einfache Reinigung häufig genutzter Oberflächen wie Nachttische, Türklinken oder Sanitärbereiche. Sie reduzieren Keime und Bakterien effektiv und tragen so zu einem hygienischen Umfeld bei, das besonders in der häuslichen Pflege sehr wichtig ist. 

Einmalhandschuhe Pflegehilfsmittel

Einmalhandschuhe

Einmalhandschuhe sind ein wichtiger Bestandteil der häuslichen Pflege und schützen sowohl Pflegebedürftige als auch Pflegende vor Keimen, Bakterien und Infektionen. Sie kommen bei allen pflegerischen Tätigkeiten zum Einsatz, bei denen Körperkontakt besteht, und sorgen für mehr Hygiene, Sicherheit und ein gutes Gefühl bei der häuslichen Pflege durch Angehörige. 

Bettschutz Pflegehilfsmittel

Bettschutzeinlage

Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und Bettwäsche zuverlässig vor Feuchtigkeit, Urin und anderen Verunreinigungen. Sie werden häufig bei Inkontinenz eingesetzt und tragen zu einem hygienischen Schlafumfeld bei. Gleichzeitig erleichtern sie die tägliche Pflege und reduzieren den Reinigungsaufwand für pflegende Angehörige deutlich. 

Händedesinfektionsgel Pflegehilfsmittel

Händedesinfektion

Händedesinfektionsmittel sind essenziell, um die Übertragung von Keimen während der Pflege zu verhindern. Sie werden vor und nach Pflegetätigkeiten angewendet und sorgen für eine zuverlässige Handhygiene. Regelmäßige Nutzung schützt die Gesundheit aller Beteiligten und unterstützt eine sichere Pflegeumgebung. 

Pflegepaket bestellen

Das Pflegepaket steht allen Pflegebedürftigen und Angehörigen in der Pflege als Leistung zur Verfügung. Der gesetzliche Anspruch richtet sich nach § 40 Absatz 2 SGB X. Die Voraussetzungen sind:

1) Ein beliebiger Pflegegrad

2) Häusliche Pflegesituation

Hinweis für Betroffene:
Ein Pflegepaket kann sowohl online beim Leistungserbringer, bei der lokalen Apotheke oder Pflegekasse beantragt werden. Es ist Ihre Wahl! 

Pflegehilfsmittel auf Rezept – was zahlt die Krankenkasse?

Neben den klassischen Pflegehilfsmitteln, die über die Pflegekasse bezuschusst werden, gibt es auch medizinisch notwendige Hilfsmittel, die vom Arzt verordnet werden können. Diese sogenannten Hilfsmittel auf Rezept fallen in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkassen und dienen in erster Linie der medizinischen Versorgung, Rehabilitation oder Sicherung des Behandlungserfolgs.

Zu den häufigsten Pflegehilfsmitteln auf Rezept zählen unter anderem:

  • Rollstühle und Gehhilfen
  • Pflegebetten und spezielle Lagerungssysteme
  • Sauerstoffgeräte und Atemhilfen
  • Antidekubitusmatratzen bei hohem Dekubitusrisiko
  • Orthopädische Hilfsmittel oder spezielle Sitzschalen


Der behandelnde Arzt stellt eine Verordnung aus, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist. Anschließend prüft die Krankenkasse die Notwendigkeit und entscheidet über die Kostenübernahme. In vielen Fällen erfolgt die Versorgung über Vertragspartner der Krankenkasse, gegebenenfalls mit einem gesetzlich geregelten Eigenanteil.


Wichtig: Pflegehilfsmittel auf Rezept sind klar von Pflegehilfsmitteln nach § 40 SGB XI zu unterscheiden. Während medizinische Hilfsmittel die Behandlung unterstützen, dienen Pflegehilfsmittel vor allem der Erleichterung der häuslichen Pflege und der Entlastung von Angehörigen.


Welche Pflegehilfsmittel wurden 2025 neu in das Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen?

Das Pflegehilfsmittelverzeichnis wird regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben. Zuständig dafür ist der GKV-Spitzenverband, der sogenannte Nachträge veröffentlicht. Diese enthalten:

  • neu aufgenommene Produkte
  • Produktänderungen oder -weiterentwicklungen
  • Streichungen nicht mehr erstattungsfähiger Hilfsmittel


Auch im Jahr 2025 wurden wieder neue Pflegehilfsmittel in das Verzeichnis aufgenommen bzw. bestehende Einträge angepasst. Welche Produkte konkret betroffen sind, hängt von den jeweiligen Nachträgen ab. Diese werden fortlaufend veröffentlicht und als PDF-Dokumente zur Verfügung gestellt. Neue Produkte & Änderungen (Hilfsmittelverzeichnis/Pflegehilfsmittelverzeichnis).

Tipp zur Orientierung:
Wenn Sie prüfen möchten, ob ein bestimmtes Pflegehilfsmittel erstattungsfähig ist, lohnt sich immer ein Blick in das aktuelle Pflege- oder Hilfsmittelverzeichnis. Zusätzlich können Anbieter oder die Pflegekasse verbindlich bestätigen, ob eine Kostenübernahme möglich ist.


Produktgruppe 50: Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege

Die Produktgruppe 50 definiert Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege. Auch wenn die Bezeichnung sehr allgemeingültig klingen mag, umfasst PG 50 des Pflegehilfsmittelverzeichnisses unter anderem folgende Produkte, wenn sie der Erleichterung der Pflege dienlich sind:

  • Pflegebetten
  • Pflegebettenzubehör
  • Bettzurichtungen
  • Spezielle Pflegebetttische
  • Sitzhilfen
  • Rollstühle mit Sitzkantelung
  • Lagekorrekturhilfen für Bettlaken


Produktgruppe 51: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden

Die Produktgruppe 51 definiert Pflegehilfsmittel zur Körperpflege und Hygiene und zur Linderung von Beschwerden (früher nur: Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene). Sie umfasst unter anderem folgende Produkte:

  • Produkte zur Hygiene im Bett (Bettpfannen, Urinflaschen, etc.)
  • Wiederverwendbarer Bettschutz
  • Lagerungsrollen (früher PG: 53)
  • Waschsysteme


Produktgruppe 52: Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung/Mobilität

Die Produktgruppe 52 definiert Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung und Mobilität. Irrtümlicherweise fallen darunter nicht etwa Rollstühle, Rollatoren oder anderweitige Gehhilfen, Hörhilfen oder Sehhilfen, sondern vielmehr unter anderem:

  • Notrufsysteme (hier Hausnotruf vergleichen)
  • Zubehör für Notrufsysteme
  • Pflegehilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten

Pflegehilfsmittel zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen

Produktgruppe 53: Linderung von Beschwerden

ACHTUNG: Die Produktgruppe 53 (Linderung von Beschwerden) ist in der Produktgruppe 51 aufgegangen. Lagerungsrollen, die früher in dieser Produktgruppe zu finden waren, sind nun in der PG 51 angesiedelt. Im Hilfsmittelverzeichnis lautet es wie folgt: „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene und zur Linderung von Beschwerden sind Produkte zur Hygiene im Bett sowie Waschsysteme und Lagerungsrollen.


Produktgruppe 54: Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die Produktgruppe 54 definiert Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und bildet die gleichnamige eigene Kategorie der Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel dieser Kategorie stehen pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad und in häuslicher Pflege zu und werden von der Pflegekasse bei Genehmigung bis 42 Euro pro Monat bezuschusst. Darunter fallen unter anderem folgende Produkte:

  • Bettschutz für den Einmalgebrauch
  • Fingerlinge
  • Einmalhandschuhe
  • Medizinische Gesichtsmasken
  • Schutzschürzen
  • Desinfektionsmittel


Dienstleister wie pflegetipp, stellen Betroffenen Pflegehilfsmittel in einem sogenannten Pflegepaket monatlich zuzahlungsfrei zur Verfügung und übernehmen sowohl die Antragstellung als auch die Formalitäten mit der Pflegekasse.

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege

Pflegehilfsmittel im Pflegepaket noch heute online beantragen

✓  Pflegegrad von 1 oder höher

✓  Versicherungsdaten liegen vor

✓  Pflege im häuslichen Umfeld

Kostenlose Pflegehilfsmittel wählen: 

▷  Bettschutz oder Krankenunterlagen

▷  OP Mundschutz oder FFP2-Maske

▷  Desinfektion für Hände & Fläche

▷  Fingerlinge oder Handschuhe 

Pflegehilfsmittel korrekt bei der Pflegekasse beantragen – Schritt für Schritt erklärt 

Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist in der Regel unkompliziert und kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen – schriftlich, telefonisch oder digital. Voraussetzung für jede Kostenübernahme ist jedoch, dass die Pflegebedürftigkeit bereits offiziell festgestellt wurde und ein Pflegegrad vorliegt. So läuft die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ab: 

1. Pflegegrad nachweisen 

Grundlage für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist ein anerkannter Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Ohne diese Einstufung besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der Pflegekasse. 


2. Antrag einreichen 

Der Antrag kann formlos direkt bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Alternativ übernehmen spezialisierte Anbieter wie pflegetipp den gesamten Antragsprozess – inklusive der Kommunikation mit der Pflegekasse und der laufenden Abwicklung. 


3. Bedarf kurz begründen 

In den meisten Fällen genügt eine kurze, sachliche Begründung, zum Beispiel: 

  • „zur Sicherstellung der Hygiene in der häuslichen Pflege“
  • „zur Erleichterung der Mobilität“
  • „zum Schutz vor Infektionen im Pflegealltag“


4. Ärztliche Verordnung bei technischen Hilfsmitteln 

Bei technischen Pflegehilfsmitteln ist häufig eine ärztliche Bescheinigung sinnvoll oder erforderlich. Sie dient dazu, die medizinische oder pflegerische Notwendigkeit gegenüber der Pflegekasse zu belegen. 


5. Entscheidung der Pflegekasse abwarten 

Nach Eingang des Antrags prüft die Pflegekasse die Unterlagen. Besonders bei Verbrauchspflegehilfsmitteln erfolgt die Genehmigung oft schnell und ohne aufwendige Rückfragen. 


Praxis-Tipp:
Wer den Antrag über pflegetipp stellt, spart wertvolle Zeit. Antragstellung, Rückfragen und Genehmigung werden zentral koordiniert, sodass die Pflegehilfsmittel schnell und zuverlässig geliefert werden können. 

 

Wo lassen sich zugelassene Pflegehilfsmittel sicher bestellen? 

Damit Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse übernommen werden können, müssen sie anerkannt und erstattungsfähig sein. Gerade bei Verbrauchspflegehilfsmitteln ist eine regelmäßige Versorgung entscheidend – idealerweise ohne monatlichen Verwaltungsaufwand. 

Ein besonders komfortabler Weg ist die Bestellung über einen spezialisierten Anbieter wie pflegetipp, der sich vollständig um folgende Schritte kümmert: 

  • Antragstellung bei der Pflegekasse
  • Abrechnung der Pflegehilfsmittel
  • regelmäßige, monatliche Lieferung

 

Vorteile einer Pflegebox von pflegetipp 

Kostenübernahme
Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 Euro pro Monat werden – bei bestehendem Anspruch – direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. 


Individuell anpassbare Inhalte
Die Pflegebox kann jederzeit an den tatsächlichen Bedarf angepasst werden, zum Beispiel mit mehr Desinfektionsmitteln, zusätzlichen Bettschutzeinlagen oder Einmalhandschuhen. 


Automatische monatliche Lieferung
Nach der Genehmigung ist kein erneuter Antrag notwendig. Die Pflegehilfsmittel werden zuverlässig jeden Monat nach Hause geliefert. 


Digitale und schnelle Abwicklung
Antrag, Genehmigung und Versand erfolgen transparent, digital und zeitsparend. 


Geprüfte Produktqualität
Alle Produkte orientieren sich am erstattungsfähigen Pflegehilfsmittelsortiment der Pflegekassen. 

 

Warum ein Pflegepaket von pflegetipp besonders sinnvoll ist 

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass ihnen kostenlose Pflegehilfsmittel zustehen. pflegetipp macht diesen Anspruch einfach nutzbar und übernimmt einen großen Teil der organisatorischen Aufgaben. Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick: 

  • kein Aufwand mit Formularen oder Telefonaten
  • keine Unsicherheit bei der Antragstellung
  • regelmäßige Lieferung direkt nach Hause
  • flexible Anpassung an die jeweilige Pflegesituation
  • direkte Abrechnung mit der Pflegekasse


Pflegehilfsmittel einfach online mit pflegetipp beantragen 

Mit pflegetipp lassen sich Pflegehilfsmittel schnell, digital und unkompliziert beantragen. Der gesamte Prozess – vom Antrag bis zur Lieferung – wird übernommen. Die Pflegehilfsmittel werden anschließend regelmäßig und bedarfsgerecht direkt nach Hause geliefert. 


pflegetipp übernimmt für Sie: 

  • die Kommunikation mit der Pflegekasse
  • die Abrechnung der Pflegehilfsmittel
  • die bedarfsgerechte Zusammenstellung der Pflegebox

 

pflegetipp – ein zuverlässiger Partner für pflegende Angehörige 

Der Anbieter pflegetipp steht für eine einfache, transparente und zuverlässige Versorgung mit Pflegehilfsmitteln im kostenlosen Pflegepaket. Ein klar strukturierter Bestellprozess, verständliche Informationen und die vollständige Abwicklung mit der Pflegekasse machen pflegetipp zu einem starken Partner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Gerade im oft komplexen Pflegesystem sorgt pflegetipp für Orientierung, Entlastung und Sicherheit – Monat für Monat.


Häufige Fragen

Was ist eine Liste der Pflegehilfsmittel?

Wo finde ich die offizielle Liste der Pflegehilfsmittel?

Was ist der Unterschied zwischen Pflegehilfsmittelliste und Hilfsmittelverzeichnis?